Die SPD Dreieich begrüßen den Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches unserer Bundesbauministerin Klara Geywitz. In einem ersten Gesetzesentwurf soll das Vorkaufsrecht für Kommunen wieder hergestellt werden, nachdem es aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht 2021 nur noch sehr eingeschränkt ausgeübt werden konnte. Das wichtige Vorkaufsrecht der Kommunen wurde somit zum stumpfen Schwert im Kampf gegen Spekulationen auf dem bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt.
Auch in Dreieich erleben wir seit längerem eine deutliche Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt. Zwar wurde in Dreieich mit der Gründung der DreieichBau AöR schon ein wichtiger Schritt getan um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, dennoch benötigen die Kommunen weitere wirksame Werkzeuge um Kostenexplosionen wirksam entgegen zu treten.
Das Gesetz gibt den Städten und Gemeinden wieder eine sichere Rechtsgrundlage, um in Zukunft von ihrem Recht gebrauch zu machen und ansässige Bewohner*innen vor Mietpreisexplosionen zu schützen. Zusätzlich wird mit dem Gesetz der Bau und der Erhalt von sozialgefördertem Wohnungsbau gestärkt.
Das Vorkaufsrecht soll über sogenannte Milieuschutzgebiete durchgesetzt werden. Zukünftige Käufer können nur dann das Vorkaufsrecht abwenden, wenn sie sich für bis zu 20 Jahren den Vereinbarungen dieser Milieuschutzsatzung verpflichten.
An dem Gesetzesentwurf sieht man, dass die Regierungskoalition, dass im Koalitionsvertrag erklärte Ziel, den Bau von 400.000 Wohnungen und darunter 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr in Angriff nimmt. Um dies zu erreichen werden Immobilien, Flächen und weitere Werkzeuge benötigt, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Dieser Gesetzesentwurf stärkt die bereits vorhandenen Werkzeuge und Kommunen können wieder von ihrem wichtigen Recht gebrauch machen.